Rente aus zwei Staaten: was wirklich zählt

Sie arbeiten in Deutschland und haben Versicherungszeiten im Herkunftsland. Das Abkommen von 1968 gilt weiter. Was zusammengerechnet wird und wer was zahlt.

8 Min Sinisa Miskovic

Fast jedes zweite Gespräch mit Mandanten aus dem ehemaligen Jugoslawien beginnt mit demselben Satz: „Irgendwas wird schon kommen, ich habe ja hier und dort gearbeitet.” Und dann stellt sich heraus, dass sich noch nie jemand hingesetzt und nachgezählt hat.

1968Jahr des Abkommens, das für Bosnien-Herzegowina bis heute gilt
2getrennte Renten, jeder Staat zahlt seinen Teil
1.180 durchschnittliche deutsche Altersrente, nach Sozialabgaben

Was die meisten falsch verstehen

Es gibt zwei Irrtümer, und beide sind teuer.

Erster Irrtum: „Meine Jahre aus der Heimat verfallen.” Sie verfallen nicht.

Zweiter Irrtum: „Ich zähle die Zeiten zusammen und bekomme die volle deutsche Rente.” Bekommen Sie nicht.

Die Wahrheit liegt dazwischen und heißt: Zusammenrechnung für die Wartezeit, getrennte Zahlung.

Die Rechtsgrundlage, kurz gefasst

Für Bosnien und Herzegowina gilt weiterhin das deutsch-jugoslawische Abkommen über soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968. Es wurde durch den Zerfall Jugoslawiens nicht aufgehoben, sondern übernommen.

Serbien hat ein eigenes Abkommen mit Deutschland. Kroatien ist EU-Mitglied, dort gelten die europäischen Regelungen, die in einigen Punkten günstiger sind.

Zuständige Stelle auf deutscher Seite ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd als Verbindungsstelle nach Bosnien und Herzegowina. Das ist wichtig zu wissen, weil Anträge nicht irgendwo eingereicht werden.

Was das konkret bedeutet

Nehmen wir jemanden mit 12 Jahren in Bosnien und 22 Jahren in Deutschland.

Für die deutsche Rente sind mindestens fünf Jahre nötig. Die hat er, die Voraussetzung ist also auch ohne Zusammenrechnung erfüllt.

Bei manchen Rentenarten, etwa der vorgezogenen Altersrente, sind aber 35 oder sogar 45 Jahre gefordert. Dort wird die Zusammenrechnung entscheidend: 12 plus 22 ergibt 34, ihm fehlt also womöglich nur ein Jahr bis zu einer Schwelle, die den früheren Renteneintritt öffnet.

Das ist ein Unterschied, der sich in Lebensjahren misst, und die meisten wissen nicht einmal, dass es ihn gibt.

Bringen Sie Arbeitsbuch, deutsche Renteninformation und alles mit, was Sie aus der Heimat haben. Im Erstgespräch zählen wir die Zeiten durch und sehen, wo Sie wirklich stehen.

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Drei Fehler, die Geld kosten

Die Zeiten aus der Heimat sind nicht gemeldet. Die deutsche Stelle weiß nicht automatisch, dass Sie in Bosnien gearbeitet haben. Das wird gemeldet, mit Nachweisen. Wer das nicht tut, dessen Zeiten fließen nicht in die Rechnung ein.

Die Unterlagen wurden nicht aufbewahrt. Arbeitsbücher, Bescheinigungen von Betrieben, Beitragsnachweise. Firmen verschwinden, Archive gehen verloren. Je später gesucht wird, desto schwerer.

Die Lücke aus den Neunzigern ist nicht erklärt. Bei vielen gibt es eine Lücke aus den Kriegsjahren. Diese Lücke kann in bestimmten Fällen anders behandelt werden, aber nur wenn sie gemeldet und begründet wird.

Selbstcheck: kennen Sie Ihre Lage?
  • Ich habe ein Arbeitsbuch oder eine Bescheinigung über Zeiten aus der Heimat
  • Ich habe der deutschen Stelle gemeldet, dass ich Zeiten in einem anderen Staat habe
  • Ich weiß genau, wie viele Jahre ich wo habe, nicht ungefähr
  • Ich habe die diesjährige Renteninformation gelesen, nicht nur abgeheftet
  • Ich weiß, dass die Rente aus der Heimat dort gesondert beantragt wird

Wer nicht mindestens drei Haken setzen kann, plant nicht, sondern hofft.

Und wenn ich zurückgehe?

Das ist eine andere Frage und verhält sich anders. Die deutsche Rente wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt, aber Steuerregeln und Krankenversicherung ändern sich.

Dazu kommt, dass manche Formen privater Vorsorge sich völlig anders verhalten, wenn der Wohnsitz dauerhaft außerhalb der EU verlegt wird. Für Kroatien gilt das nicht, für Bosnien und Serbien schon.

Dazu gibt es einen eigenen Beitrag, weil das Thema zu lang ist, um hier hineinzupassen.

Häufige Fragen

Muss ich zwei Anträge stellen? In der Regel genügt ein Antrag bei einer Stelle, die ihn an die andere Seite weiterleitet. Prüfen Sie es trotzdem, weil sich Verfahren je nach Staat unterscheiden und ändern.

Lohnt sich das Nachzahlen von Zeiten im Herkunftsland? Manchmal ja, manchmal nein. Es hängt davon ab, wie viel bis zur Schwelle fehlt und was der Nachkauf im Verhältnis zur Rentenerhöhung kostet. Das ist eine Rechnung, kein Gefühl.

Was, wenn ich auch in Österreich oder der Schweiz gearbeitet habe? Dann kommen weitere Regeln ins Spiel. Mehr Staaten bedeuten eine komplexere Rechnung, aber auch eine größere Chance, dass Sie irgendwo eine Voraussetzung erfüllen, von der Sie nichts wissen.

Ist das eine Rechtsberatung? Nein. Das ist eine Erklärung, wie das System nach geltender Rechtslage funktioniert, Stand der bei den Quellen genannten Prüfung. Verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Fall gibt die Deutsche Rentenversicherung.

Passt das auf Ihre Situation?

Ein Beitrag erklärt, wie etwas allgemein funktioniert. Was davon für Sie gilt, zeigt sich erst an Ihren Zahlen.

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